Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8.11.2021 setzt der Zoo Leipzig die 2G-Regel um. Die Anwendung dieser Maßnahme wurde durch die in der Verordnung formulierten Bedingungen für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen bzw. dem Verweilen in Innenbereichen erforderlich.  

Für Besucher des Zoos heißt das konkret, dass am Haupteingang entweder der Impfnachweis, die Ausnahmebescheinigung oder der Nachweis einer COVID-19-Genesung vorgelegt werden muss, um Zutritt in den Zoo zu erhalten.

Nach wie vor gilt im Zoo die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Tierhäusern und an Engstellen bzw. immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Alle weiteren Regelungen zum Zoobesuch sowie auch die Ausnahmebestimmungen für Kinder ab 6 Jahren und Schüler finden Sie gebündelt auf offen | Zoo Leipzig (zoo-leipzig.de)