Zoo-Ordnung

Bitte beachten Sie diese Zoo-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Zoo-Ordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
Der Zoologische Garten ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.

1. Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten! 
Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes Tier das ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.
Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Zoobesucher

  • macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
  • führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
  • provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
  • stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den Stall
  • erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher

2. Innerhalb des Zoologischen Gartens sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten.
Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden.
Auch Pflanzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht verfüttert werden.

3. Reizen und necken Sie die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben! Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche Ruhephase. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o. ä. in Reichweite der Tiere.

4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen! Barrieren und Gehegeeinfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.

5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen! Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an spielerisch verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere.

6. Fahrräder, Roller, Laufräder, Inlineskates o. ä. sowie Musikgeräte und Bälle oder Luftballons dürfen nicht in den Zoologischen Garten mitgeführt werden! Manche Besucher fühlen sich belästigt und werden gefährdet. Schreckhafte Tiere geraten in Panik.

7. Tiere dürfen nicht in den Zoologischen Garten mitgebracht werden!

8. Kinder unter 7 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Zooregeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Zoo Leipzig bewegen.
Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.

9. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken und unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Besucher und Mitarbeiter gestattet.
Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich Fotografie dienen, Verwendung finden.  Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf der Fotos in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Sie Ihre Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren anbieten, ein. Die Zoo Leipzig GmbH ist in diesem Fall nicht für die Einhaltung und das Vorliegen urheber- und/oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich, sondern dies liegt allein im Verantwortungsbereich derjenigen Person, welche die Fotos und Filmaufnahmen vornimmt. Die Zoo Leipzig GmbH behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Zoo selbst vor.

10. Besucher haften der Zoo Leipzig GmbH für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Zoo-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

11. Die Zoo Leipzig GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Zoo-Ordnung entstehen.

12. Weisungen von Mitarbeitern der Zoo Leipzig GmbH zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung der Zoo-Ordnung ist Folge zu leisten.

13. Personen, die mit einer Jahreskarte den Zoologischen Garten besuchen und nicht am Erkennungssystem (biometrisches Zugangssystem) teilnehmen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt in den Zoologischen Garten ausweisen.
Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der vorgezeigten Jahreskarte durch die Zoo Leipzig GmbH. Hinsichtlich der datenschutzrelevanten Einzelheiten und Informationen dazu, verweist die Zoo Leipzig GmbH auf die diesbezügliche Datenschutzerklärung.

14. Verstöße gegen die Zoo-Ordnung können durch Mitarbeiter der Zoo Leipzig GmbH mit einem Verweis aus dem Zoologischen Garten geahndet werden.

Stand: 11.03.2022