Zoo-Ordnung

Bitte beachten Sie diese Zoo-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Zoo-Ordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.

 

Zoo-Ordnung

Der Zoologische Garten ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.

1. Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten!
Erlaubt ist das Füttern nur dort, wo Futterautomaten aufgestellt sind.
Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes das ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.
Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Zoobesucher
- macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
- macht Tiere zu Verhaltenskrüppeln („Bettlern“)
- führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
- provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
- stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den Stall
- erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher

2. Innerhalb des Zoologischen Gartens sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten. Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden.
Auch Pflanzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht verfüttert werden.

3. Reizen und necken Sie die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben!
Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche Ruhephase. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o. ä. in Reichweite der Tiere.

4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen!
Barrieren und Gehegeeinfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.

5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen!
Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an spielerisch verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere.

6. Fahrräder, Roller, Laufräder, Inlineskates o. ä. sowie Musikgeräte dürfen nicht in den Zoologischen Garten mitgeführt werden! Manche Besucher fühlen sich belästigt und werden gefährdet. Schreckhafte Tiere geraten in Panik.

7. Tiere dürfen nicht in den Zoologischen Garten mitgebracht werden!

8. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Zoologischen Garten.
Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.

9. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet.
Für eine Veröffentlichung, die gewerbliche Verwertung der Fotos und Filmaufnahmen oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Zoo Leipzig GmbH erforderlich. Dazu gehören auch die Verwendung auf geschäftlich genutzten Internetseiten, in Internetforen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen.

10. Besucher haften der Zoo Leipzig GmbH für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Zoo-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

11. Die Zoo Leipzig GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Zoo-Ordnung entstehen.

12. Weisungen von Mitarbeitern der Zoo Leipzig GmbH zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung der Zoo-Ordnung ist Folge zu leisten.

13. Personen, die mit einer Jahreskarte den Zoologischen Garten besuchen und nicht am Erkennungssystem – auf der Karte gespeichertes Foto – teilnehmen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt in den Zoologischen Garten ausweisen.
Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der vorgezeigten Jahreskarte durch die Zoo Leipzig GmbH.

14. Verstöße gegen die Zoo-Ordnung können durch Mitarbeiter der Zoo Leipzig GmbH mit einem Verweis aus dem Zoologischen Garten geahndet werden.

Stand: 01.03.2011

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