Service von A-ZGartenordnung
  |  Kontakt  |  Impressum  |  Sitemap
 
 
starten
 
  • Service von A-Z
    • Eintrittspreise
    • Öffnungszeiten
    • Anfahrt
    • Zooplan
    • Safari-Büro
    • Rundgang
    • Gastronomie
    • Kommentierungen
    • Führungen
    • Reisegruppen
    • Online-Shop
    • Zoopädagogik
    • Gartenordnung
    • Presse-Portal
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • News
    • Zoo Journal
    • Zoo im TV
    • Horsts Geflüster
  • Unternehmen Zoo
    • Zoo der Zukunft
    • Jobs/Praktika
    • Panoramen
    • Diashow
    • Geschichte
    • Pressefotos
    • Links
  • Für Kinder
    • Spielen/Streicheln
    • Malen und mehr
    • Kindergeburtstag
    • Stundenplan
  • Arche Zoo
    • Leitbild
    • Biodiversitätsjahr
    • Artenschutz
    • Von Affe bis Zebra
    • Rundgang
    • Entdeckerhaus
  • Zoo Förderer
    • Förderkreis
    • Tierpatenschaft
    • Sponsoring
  • Tagen und feiern
    • Locations
    • Abendveranstaltungen
    • Tagesveranstaltungen
    • Reisegruppen
    • Veranstaltungsteam

Gartenordnung

Der Zoologische Garten ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.


1. Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten!
Erlaubt ist das Füttern nur dort, wo Futterautomaten aufgestellt sind.
Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes das ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.

Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Zoobesucher
- macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
- macht Tiere zu Verhaltenskrüppeln („Bettlern“)
- führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
- provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
- stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den Stall
- erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher

2. Innerhalb des Zoologischen Gartens sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten. Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden.
Auch Pflanzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht gefüttert werden.

3. Reizen und necken Sie die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben!
Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche Ruhephase. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o.ä. in Reichweite der Tiere.

4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen!
Beide sollen eine Sicherheitszone schaffen und vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.

5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen!
Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an spielerisch verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere.

6. Fahrräder, Roller, Inlineskates und ähnliches sowie Musikgeräte dürfen nicht in den Zoo mitgeführt werden! Manche Besucher fühlen sich belästigt und werden gefährdet. Schreckhafte Tiere geraten in Panik.

7. Tiere dürfen nicht in den Zoo mitgebracht werden!

8. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Zoologischen Garten.
Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.

9. Besucher haften dem Zoologischen Garten für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Gartenordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

10. Der Zoologische Garten haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Gartenordnung entstehen.

11. Weisungen der Mitarbeiter des Zoologischen Gartens zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung der Gartenordnung ist Folge zu leisten.

12. Personen, die mit einer Jahreskarte den Zoo besuchen und nicht am Erkennungssystem – auf der Karte gespeichertes Foto – teilnehmen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt in den Zoo ausweisen.
Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der vorgezeigten Jahreskarte durch den Zoo Leipzig.

13. Verstöße gegen die Gartenordnung können durch Mitarbeiter des Zoologischens Gartens mit einem Verweis aus dem Zoo geahndet werden.

Wir wünschen Ihnen einen
angenehmen Zooaufenthalt!
 
     
 
Seitenanfang   |   Merken   |   Drucken    
 

Goldsponsoren des Zoos:
                                        

                                                        


 
 
Willkommen beim Spiel
Der Monatssieger des Spieles gewinnt eine Eltern-Kind-Karte im Wert von 34 Euro. Jeder Mitspieler kann allerdings nur einmal gewinnen, damit möglichst viele Teilnehmer eine Chance erhalten!
Viel Glück!
Bitte Passwort eingeben!
Wie heißt das Passwort?
Fenster schließen
Willkommen beim Spiel!
Das Passwort ist MULL
Fenster schließen